Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V.
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Die Gütestelle - Eine Institution zur Schlichtung von Baustreitigkeiten

In der gerade erst fertig gestellten Dachgeschosswohnung werden bei jedem Regen vom Mieter flugs zielgerichtet einige Wassereimer aufgestellt. Es regnet durch. Der verärgerte Mieter ruft bei seinem Hauseigentümer an und teilt ihm den Mangel mit. Bereits nach einigen Monaten beginnt der Putz an der frisch instand gesetzten Fassade abzubröckeln. In dem modernisierten Altbau fallen im Bad die Fliesen von der Wand, noch ehe der letzte Handwerker das Haus verlassen hat. In all diesen Fällen stimmen die betroffenen Mieter als auch die Hauseigentümer das Klagelied über den Pfusch am Bau an. Der Fachverband der handwerklichen Baubetriebe und der mittelständischen Bauindustrie in der Region, die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V., wird häufig mit Problemen der Bauherren konfrontiert, wenn die Bauleistungen mangelhaft ausgeführt wurden oder Streitigkeiten zwischen den Parteien nicht geregelt werden können. Oftmals kann aber nicht mehr geholfen werden, da die Arbeiten durch Firmen ausgeführt wurden, die nicht dem Verband angehören. Daher anzuraten: Die Bauherren sollten sich vor Auftragsvergabe erkundigen, ob die Firma Mitglied der Innung und/oder des Fachverbandes ist. Die Tageszeitungen, Fachzeitschriften oder aber auch das Branchenfernsprechbuch geben Aufschluss, wer Arbeiten "schnell, preiswert und gut" ausführt. Doch seien sie als Auftraggeber skeptisch. Oftmals läßt bereits die Firmeneintragung erahnen, daß die in der Annonce zugesicherte Qualität der Ausführung und die Preiswürdigkeit vermutlich nicht erreicht wird.

Die meisten Arbeiten bei der Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden erfordern eine große Anzahl spezieller Kenntnisse über Verfahren, Methoden und Werkstoffe. Die Gewähr dafür, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden, kann der Bauherr durch Hinzuziehung von Fachfirmen sichern. Nur wenn eine Firma für diese Spezialarbeiten ordnungsgemäß als Handwerksbetrieb bei der Handwerkskammer oder als Industriebetrieb bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen ist, kann der Bauherr davon ausgehen, dass diese von der Firma angebotenen Leistungen auch ausgeführt werden dürfen. Der Bauherr kann sich viele Unannehmlichkeiten ersparen, wenn er vor Auftragsvergabe auf die gewerberechtliche Zulassung des betreffenden Betriebes achtet.

Bei umfangreichen oder komplizierten Arbeiten ist es ratsam, wenn der Bauherr einen baubetreuenden Architekten oder Ingenieur mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt. Für den Auftraggeber lohnt es sich auf jeden Fall, für die auszuführenden Arbeiten immer mehrere Angebote einzuholen. Die Angebote sind unter Berücksichtigung aller Faktoren, nicht nur des Preises, gegeneinander abzuwägen, denn oftmals ist nicht der billigste Anbieter auch der preiswürdigste. Es empfiehlt sich für den Bauherrn grundsätzlich die Aufträge nach Stundenverrechnungssätzen für Tagelohnarbeiten abzurechnen, um auch unvorhergesehene Leistungen problemlos abrechnen zu können. Der Bauherr kann sich viel Ärger dadurch ersparen, indem er die Tagelohnzettel der Arbeitnehmer täglich quittiert und vorher auf die tatsächlich geleisteten Zeiten hin überprüft.

Auch wenn die Bauherren und Auftraggeber bei der Auswahl der Betriebe für ihr Bauvorhaben noch so sorgfältig vorgehen, sind sie nicht davor gefeit, dass es im Zuge der Bauausführung oder bei der Abnahme zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt. Zur Schlichtung von Streitigkeiten betreut die Fachgemeinschaft Bau geschäftsmäßig eine "Gütestelle" - in Berlin und Brandenburg. Sowohl Mitgliedsbetriebe der Fachgemeinschaft Bau als auch Subunternehmer und Bauherren, die mit unseren Betrieben Verträge geschlossen haben, können die Gütestelle einschalten. Die Gütestelle versucht zu Ergebnissen zu kommen, wie sie auch in einem Zivilprozess zu erwarten wären. Die Verhandlungen werden von einem vereidigten Sachverständigen und einem Juristen geführt. Für den Auftraggeber dürfte dabei besonders wichtig sein, dass diese Güteverhandlung für beide Seiten kostenlos ist und in der Regel sehr schnell anberaumt wird. Die Entscheidungsvorschläge der Stelle werden von den Parteien überwiegend akzeptiert.

Die Gütestellenordnung der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e. V. können Sie hier herunterladen.




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